Was im Sterbefall zu tun ist

 

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass die Person verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Todesbescheinigung ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dies wird selbstverständlich gerne von uns übernommen.

 

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.

 

 

Thomas Schmieg

Haus der Bestattung

 

Roggenbergstraße 5
97999 Igersheim

Tel.: 0 79 31 - 32 07

 

Am Gänsturm 2

97990 Weikersheim

Tel.: 0 79 34 - 99 22 32

  

Mobil: 01 70 - 5 21 93 77

 

E-Mail:
info@bestattungen-schmieg.de

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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